PKV-TARIFWERK

Honorarvereinbarung

1. Grundprinzip

Das Honorar bezieht sich ausschließlich auf den konkret beauftragten PKV-Tarifcheck. Es entsteht keine laufende Versicherungsbetreuung und kein allgemeines Betreuungsverhältnis.

2. Transparenz vor Beauftragung

Der Kunde erhält vor verbindlicher Beauftragung eine klare Darstellung der für seinen konkreten Auftrag geltenden Vergütungsregelung.

3. Vergütungsmodell

Soweit im individuellen Auftrag nichts Abweichendes ausgewiesen ist, ist als Vergütungsmodell vorgesehen:

50 % der jährlichen Beitragsersparnis, maximal 1.999 €.

Die konkrete Berechnung, der auslösende Zeitpunkt des Honoraranspruchs sowie die Behandlung einer selbständigen Umsetzung durch den Kunden werden ausschließlich durch die jeweils vor Vertragsschluss angezeigte individuelle Honorarvereinbarung bestimmt.

4. Keine Überraschungsrechnung

Der Kunde soll vor seiner verbindlichen Entscheidung wissen, welche Vergütung für den konkreten Auftrag vereinbart wird.

5. Keine Vergütung vom Versicherer

Im Rahmen des hier beschriebenen Tarifchecks wird keine Vergütung des bestehenden Versicherers als Bestandteil des vereinbarten Kundenhonorars zugrunde gelegt.

Hinweis zur individuellen Vereinbarung

Die verbindliche Honorarregelung wird vor Abschluss des konkreten Auftrags im jeweiligen Auftragsprozess angezeigt. Maßgeblich ist ausschließlich die dort ausdrücklich bestätigte Vereinbarung.